Erb-, Scheidungs- und Familienrecht
Aus der Tradition unserer Kanzlei stammend beschäftigen wir uns seit Jahr-zehnten mit der nachhaltigen Gestaltung von Vermögensstrukturen Erbrecht in allen seinen Beratungs- und Gestaltungsformen wie Testamentserrichtung, Ab-wicklung von Verlassenschaftsverfahren im Eingabeweg, Erb- und Pflichtteils-verzichte, Vertretung in erbrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, aber auch die Er-richtung von Vorsorgevollmachten sind in unserer Kanzlei traditionelle Schwer-punkte; auch alternative Gestaltungsformen wie zB das Privatstiftungsrecht sind Teil unserer Beratung. Unsere Tätigkeit im Familienrecht umfasst sämtliche Angelegenheiten des Ehe-rechts (zB Klärung der Unterhaltsfrage, strittige und einvernehmliche Scheidung, Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung), des Kindschaftsrechts (zB Obsorge, Rechte zwischen Eltern und Kindern, Kindesunterhalt) und der Lebenspartnerschaft (zB vertragliche Regelungen beim Eingehen oder Auflö-sung einer Lebensgemeinschaft / der Eingetragenen Partnerschaft und deren Rechtsfolgen).