Wettbewerbsrecht & IP/IT
Als Branchenanwälte mit langjähriger und vielfältiger Expertise unterstützen, vertreten und beraten wir Sie bei Projekten im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens nicht nur bei der Wahl der richtigen Unternehmensform, sondern führen auch die Verhandlungen mit privaten und öffentlichen Stellen, die bei-spielsweise für die Leistungsfinanzierung zuständig sind. Unser Spezialwissen erstreckt sich dabei neben Fragen im Zusammenhang mit der ärztlichen Zu-sammenarbeit in Ambulatorien, Einzel- oder Gruppenpraxen über Ärzterecht und andere Berufsrechte des Gesundheitswesens bis hin zu medizinischem Haf-tungsrecht. Unser Hauptaugenmerk liegt aufgrund unserer langjährigen Tätig-keit im Gesundheitswesen und -management auf komplexen krankenanstaltli-chen, pflegerechtlichen und apothekenrechtlichen Bewilligungsverfahren. Unser Know-How dürfen wir auch aufgrund diverser Lehr- und Vortragstätigkeiten an Praktiker in Gesundheitswesen weitergeben.