Arbeitsrecht

Wir betreuen unsere Klienten sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite
Unsere Tätigkeit deckt das Individual- und Kollektivarbeitsrecht ab und umfasst unter anderem den Entwurf von Dienstverträgen gleichermaßen wie Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeitmodellen für Krankenanstalten oder die Begleitung bei Betriebsübergängen.
Ebenso beraten und unterstützen wir Sie bei der Auflösung von Dienstverhältnissen. In diesen Bereichen greifen wir auch auf die besondere Expertise unseres Kooperationspartners RA Dr. Christoph Orgler zurück.