Familienrecht

Unsere Tätigkeiten im Familienrecht
Unsere Tätigkeit im Familienrecht umfasst sämtliche Angelegenheiten des Eherechts (zB Klärung der Unterhaltsfrage, strittige und einvernehmliche Scheidung, Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung), des Kindschaftsrechts (zB Obsorge, Rechte zwischen Eltern und Kindern) und der Lebenspartnerschaft (zB vertragliche Regelungen beim Eingehen oder Auflösung einer Lebensgemeinschaft / der Eingetragenen Partnerschaft und deren Folgen).